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Die Zutatenliste nach neuem EG-Recht
EINLEITUNG
Seit einiger Zeit müssen auf (fast) allen Lebensmitteln die Zutaten abgedruckt werden.
Für die meisten Verbraucher haben diese Listen jedoch nicht die Bedeutung, die sie für ein mündiges Verbraucherverhalten haben könnten. Der Grund: Informationsmangel. Denn wer weiß schon, wozu modifizierte Stärke gut ist, oder was das überhaupt ist?
Ich hoffe, mit diesem Text zumindest einen kleinen Überblick über die Zutaten unserer Lebensmittel geben zu können. Vielleicht trägt der Text beim einen oder anderen ja auch zu einer weiteren Beschäftigung mit diesem Thema bei.
Ich bin mir dessen bewußt, daß den meisten nicht damit gedient sein wird, wenn sie nun wissen, daß E-405 die EG-Nummer für "Propylenglykolalginat" ist. Aus diesem Grund finden sich im ersten und umfangreicheren Teil des Berichtes Beschreibungen zu den StoffKLASSEN.
Wer also Informationen zum Einsatz einer bestimmten Stoffgruppe sucht, der sieht am besten im ersten Teil nach. Wer z.B. wissen will, was "modifizierte Stärke" ist und wozu sie verwendet wird, kann dies im ersten Teil nachlesen. Ich glaube, daß sich hier das Durchblättern für jeden lohnt.
Im 2. Teil dagegen sind die einzelnen Stoffe nach ihrer EG-Nummer geordnet. In dieser Tabelle kann man ersehen, welche Substanz sich hinter einer bestimmten Nummer verbirgt, und zu welcher Stoffgruppe (Farbstoffe, Emulgatoren, etc) sie gehört und kann dann evtl. im 1.Teil allgemeineres darüber nachlesen.
Ich hoffe, daß der Text auf reges Interesse stößt.
Zutatenliste, Zutaten und Zusatzstoffe
Zutaten sind alle Stoffe, die bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet wurden.
Beträgt der Anteil einer Zutat weniger als 25%, so muß die Zutat nicht weiter aufgeschlüsselt werden, wenn sie ihrerseits auch wieder aus anderen Zutaten zusammengesetzt ist. (Z.B. Nudeln in einer Tütensuppe müssen nicht weiter aufgespalten werden in Mehl, Ei usw.)
Die Zutaten sind nach Gewichtsanteilen in absteigender Folge sortiert aufgedruckt; das heißt: Das, wovon am meisten enthalten ist, wird zuerst genannt.
Zu den Zutaten gehören des weiteren die ZUSATZSTOFFE. Um diese geht es im wesentlichen in diesem Bericht. Sie sind es auch, denen die E-Nummern zugeteilt wurden.
ZUSATZSTOFFE sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihre Beschaffenheit zu verändern oder um bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen.
"Zusatzstoffe sind NICHT: Stoffe, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgeimeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr- und Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genußmittel verwendet werden." Zusatzstoffe sind meist recht wirksame Substanzen, von denen man nur wenig benötigt. Sie stehen deswegen in der Regel am Ende der Zutatenliste.
Bei den ZUTATEN genügt die Nennung einer durch die "Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" genormten KLASSENBEZEICHNUNG, der Hersteller kann beispielsweise einfach den Klassennamen "Fisch" aufführen, ohne die genaue Sorte nennen zu müssen, außer auf der Packung wird auf eine bestimmte Sorte hingewiesen, z.B. Heringssalat.
ZUTATEN:
Es gibt u.a. folgende Zutatenklassen:
*Öl (pflanzlich/tierisch)
*Fett (pflanzlich/tierisch)
*Mehl
*Stärke
*Gewürze
*Kräuter
*Kaumasse
*Zucker
*Glukosesirup
*Dextrose/Traubenzucker
*Milcheiweiß
*Kakaobutter
*kandierte Früchte
*Paniermehl
*Weizenmahlerzeugnisse
*Pflanzeneiweißerzeugnis
*Butter
*Molkenpulver
*Eiprodukte
*Wein
*Vitamine
Auf diese Zutaten wird hier nicht weiter eingegangen
ZUSATZSTOFFE
Bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln spielen die Zusatzstoffe eine immer größere Rolle. Neben dem klassischen Anwendungsgebiet der Konservierung gewinnen auch immer mehr Stoffe an Bedeutung, die aus technischen Gründen zugefügt werden (Emulgatoren, Verdickungsmittel) und natürlich nach wie vor die Farbstoffe, die aus rein psychologischen Aspekten zugesetzt werden.
JEDER ZUSATZSTOFF MUSS VOM GESETZGEBER ZUGELASSEN SEIN. Es ist vom Antragsteller ( ! ) nachzuweisen, daß der Stoff technologisch erforderlich und in den verwendeten Mengen unbedenklich ist. Nur wenige Stoffe dürfen allgemein und ohne Mengenbegrenzung zugesetzt werden.
Nicht alle Zusatzstoffe sind vollkommen unbedenklich: Bei Asthmatikern, Aspirin-Allergikern und Menschen mit Ekzemen können die Azofarbstoffe (E-102, E-110, E-122, E-123, E-124, E-151) Reaktionen wie nesselsucht, Asthma, tränende Augen, Hautödeme u.a. auslösen.
Ähnliche Symptome können auch durch den Verzehr von Lebensmitteln, die mit Benzoesäure E-210 konserviert wurden, auftreten. Bei den Antioxidationsmitteln Buthyhydroxitoluol E-321 gibt es ebenfalls Hinweise darauf, daß sie "Intoleranzen" verursachen können.
Reaktionen wie Hautreizungen und Taubheitsgefühle sind beim Verzehr von PHB-Estern (Konservierungsstoffe E-214 bis E-219) möglich.
Wie bei den Zutaten sind auch bei den Zusatzstoffen Stoffklassen eingeführt worden, die Stoffe mit ähnlicher Wirkung zusammenfassen. Der Klassenname muß angegeben werden, sobald ein Stoff, der in diese Klasse fällt, verwendet wurde. Bei einigen Klassen und den Phosphaten muß außerdem noch die Verkehrsbezeichnung oder die EWG-Nummer folgen.
ZUTATENLISTE
Die Zutaten incl. der Zusatzstoffe müssen auf der Zutatenliste abgedruckt werden, in absteigender Reihenfolge nach Gewicht. Ausnahmen, wo die Liste fehlen darf, gibt es auch:
* bei frischem Obst und Gemüse, das nicht geschält oder geschnitten wurde.
* bei Erzeugnissen mit einer Zutat,
* bei tafelfertig zubereiteten Gerichten in einer Gemeinschaftsverpflegung, wenn sie an Ort und Stelle verzehrt werden
* Bei zu kleinen Packungen (Fläche kleiner als zwei Briefmarken)
* UND BEI GETRÄNKEN MIT EINEM ALKOHOLGEHALT VON ÜBER l,l PROZENT. .darf die Zutatenliste unbegreiflicherweise ebenfalls entfallen! !
DIE FUNKTIONEN DER ZUSATZSTOFFE
Antioxidationsmittel
Sie schützen vor dem Verderb durch Luftsauerstoff (Oxidation). Die bekannteste Oxidationswirkung auf Lebensmittel ist das Ranzigwerden von Fett.
Natürliche Antioxidationsmittel sind die im Zitronensaft enthaltene Ascorbinsäure (Vitamin C), und die Tocopherole (Vitamin E), die in Samen vieler ölhaltiger Pflanzen enthalten sind.
Zu den synthetischen Antioxidationsmitteln gehören vor allem die Gallate (E-310 bis E-312) sowie E-320 BHA und E-321 BHT nur für Kaugummi. Daneben gibt es noch andere Substanzen, die jedoch vorwiegend aufgrund weiterer Funktionen eingesetzt werden, wie Schwefeldioxid, Sulfite und Lecithine. Letztere werden z.B. in erster Linie als Emulgatoren eingesetzt.
Synthetische Antioxidationsmittel sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen, nämlich: Trockensuppen-und soßen, Kartoffeltrockenerzeugnisse, tiefgefrorene, vorfrittierte Kartoffelerzeugnisse, Knabbererzeugnisse auf Getreidebasis, Marzipanmasse und ähnliche Erzeugnisse aus Mandeln, Nüssen usw., Kaugummis, Aromen und ätherischen Ölen, Walnußkernen.
Backtriebmittel
Im Haushalt werden Backtriebmittel als Backpulver bezeichnet. Sie erzeugen im Teig jene Gasbläschen, die ihn locker machen. Beim Hefegebäck bewirkt dies die Hefe, welche jedoch selbst kein Zusatzstoff ist, sondern als Zutat unter ihrem Namen erscheint.
Die bekanntesten Backtriebmittel sind Weinstein, Phosphate, Natriumbikarbonat, Hirschhornsalz und Pottasche.
Hirschhornsalz darf nur für flache Feinbackwaren (Amerikaner) benutzt werden. Als Kennzeichnung genügt die Angabe des Klassennamens "Backtriebmittel".
Emulgatoren
Dies sind Stoffe, die es ermöglichen, eigentlich nicht vermischbare Flüssigkeiten in eine einheitliche Form (Emulsion) zu bringen. Beispiel: Wasser und Öl bei der Margarineherstellung.
Am bekanntesten sind die Lecithine (E322). Sie werden aus Eigelb, Soja oder anderen Ölsamen gewonnen und z.B. zur Stabilisation von Mayonayse und Soßen verwendet, ähnlich wie Eigelb im Haushalt.
Zur Kennzeichnung genügt die Nennung des Klassennamens "Emulgator" ohne genaue Stoffbezeichnung.
Farbstoffe
Mit Farbstoffen werden Lebensmittel entweder insgesamt oder nur auf ihrer Oberfläche gefärbt. Oft soll die Farbe nur den natürlichen Farbton wiederherstellen, der durch Kochen oder andere Behandlungen verlorengegangen ist.
Farbstoffe gehören zu den umstrittenen Lebensmittelzusätzen. Während noch vor einigien Jahren gefärbte Produkte auch von Konsumenten bevorzugt wurden ("Das Auge ißt mit"), wünschen heute immer mehr Verbraucher ungefärbte Lebensmittel.
Zur Zeit sind in der BRD etwa 40 unterschiedliche Farbstoffe zugelassen. Die Mehrzahl wird künstlich hergestellt. Bestimmte färbende Pflanzen- und -Fruchtauszüge werden NICHT als Zusatzstoffe betrachtet, z.B. Karottensaft, Holundersaft, Rote-Beete-Saft u.a. Sie gelten als "färbende Lebensmittel".
Nur fünf Farbstoffe sind für Lebensmittel allgemein zugelassen: Lactoflavin (Vitamin B2), Beta-Carotin (Provitamin A), Zuckerkulör (karamelisierter Zucker), Silber und Gold.
Die anderen Farbstoffe dürfen nur für bestimmte Lebensmittel oder einen bestimmten Verwendungszweck eingesetzt werden, z.B. das Rubinpigment E-180 zum Färben der Käserinde.
SOBALD DIE VERWENDUNG IRGENDEINES FARBSTOFFES EINE TÄUSCHUNG VERURSACHEN KÖNNTE, IST SIE VERBOTEN. So dürfen Erzeugnisse, die Eier enthalten, z.B. Nudeln, nicht gefärbt werden, wenn dadurch ein höherer Eiergehalt vorgetäuscht werden könnte.
In den verschiedenen Ländern gibt es in Bezug auf Farbstoffe unterschiedliche Regelungen: So ist z.B. in Island, Norwegen und Griechenland die Verwendung synthetischer Farbstoffe völlig verboten.
Farbstoffe müssen gekennzeichnet werden durch "Farbstoff" und die genaue Verkehrsbezeichnung der Farbe bzw. ihrer E-Nummer.
Für das "Umröten" von Fleischerzeugnissen, z.B. Kasseler, durch das die rote Fleischfarbe "verbessert" wird, verwendet man Nitritpökelsalz. Dieses gehört jedoch nicht zu den Farbstoffen.
Geliermittel
Geliermittel unterscheiden sich nur wenig von Verdickungsmitteln. Sie werden deshalb unter diesem Stichwort genauer behandelt.
Die klassischen Geliermittel sind Gelatine und E-440 Pektine.
Gelatine wird aus tierischem Bindegewebe oder Knochen hergestellt; Pektine aus Apfel- und Orangenschalen.
Gelatine gilt nach dem Gesetz NICHT als Zusatzstoff und wird in der Zutatenliste als eine Zutat an der ihr gemäßen Stelle als Gelatine oder Speisegelatine angegeben. Pflanzliche Geliermittel erfordern häufig Zusätze von Genußsäuren oder Calciumsalzen, damit sie fester werden. Siehe Säureregulatoren.
Geschmacksverstärker
Geschmacksverstärker sind Stoffe, die einen vorhandenen Geschmack verstärken oder betonen, die jedoch selbst über keinen oder sehr wenig Geschmack verfügen.
Am bekanntesten sind Glutaminsäure E-620 und Glutamate E-621 bis E-625. Diese heute sehr gebräuchlichen Zusatzstoffe werden industriell aus einer bestimmten Meerespflanze oder aus Rückständen der Zuckerrübe gewonnnen und Brühen, Soßen, Wurstwaren, Gemüsekonserven, Getränken usw. zugesetzt.
Als Kennzeichnung genügt die Bezeichnung "Geschmackverstärker" ohne weitere Angaben.
Konservierungsstoffe
Konservierungsstoffe hemmen das Wachstum von Mikroorganismen, wie Schimmelpilzen, Gärungs- oder Fäulniserregern.
Durch diese Wirkung schützen sie Lebensmittel vor Verderb und machen sie länger haltbar. Die seit alters her bekannten Konservierungsmittel Salz, Zucker, Essig gehören nicht zu den Zusatzstoffen, sondern sind eigene Zutaten.
PROPIONSÄURE (E-280), SORBINSÄURE (E-200) sowie deren Salze (E-281 bis E-283 und E-201 bis E-203) wirken gegen Schimmelpilze und werden deshalb in verpacktem Schnittbrot, Sorbinsäure auch in Käse und Obst, besonders in Fruchtzubereitungen für Joghurts, eingesetzt.
BENZOESÄURE (E-210) und deren Salze (E-211 bis E-213) und PHB-ESTER (E-214 bis E-219) sind gegen Pilze und Bakterien wirksam und werden bei sauren Lebensmitteln eingesetzt. Benzoesäure auch bei bestimmten Limonaden.
AMEISENSÄURE (E-236) und deren Salze (E-237 und E-238) haben hemmende Wirkung auf das Wachstum von Mikroorganismen und die Keimung von Sporen.
DIPHENYL (E-230) ,ORTHOPHENYL (E-231 UND E-232) und THIABENDAZOL (E-233) werden wegen ihrer pilzabtötenden Wirkung zur Schalenbehandlung von Zitrusfrüchten und Bananen verwendet. Die Schale behandelter Früchte sollte nicht verzehrt werden.
Konservierungsstoffe müssen zusammen mit ihrem Verkehrsnamen oder der EWG-Nummer angegeben werden. Zu beachten dabei ist jedoch, daß einige besonders häuffig als Konservierungsstoffe benutzte Stoffe noch andere Funktionen erfüllen können, und deswegen in der Zutatenliste nicht als Konservierungsstoff gekennzeichnet, sondern unter ihrer Verkehrsbezeichnung gesondert aufgeführt werden. Beispiel: schweflige Säure, Nitrat, Nitritpökelsalz.
Künstliche Süßstoffe
Diese Stoffe schmecken stark süß, obwohl sie nicht zu den Zuckerarten gehören oder mit ihnen verwandt sind. Süßstoffe haben im Gegensatz zu Zucker keinen Nährwert und werden deshalb gerne in kalorienverminderten oder kalorienarmen Lebensmitteln und in Erzeugnissen für Diabetiker verwendet.
Die bekanntesten Süßstoffe sind SACHARIN, das etwa 300 mal so süß ist wie Zucker, und das Cyclamat, das 30 bis 35 mal so süß schmeckt. Zwei neue künstliche Süßstoffe Aspartame und Acesulfam sind seit einiger Zeit als Tafelsüßen und in einigen Lebensmitteln und Limonaden auf dem Markt.
Sacharin und seine Verbindungen werden als Tafelsüßmittel, für Limaonaden, Brausepulver, Kaugummi und für Essigsäure (Sauerkonserven) verwendet. Cyclamat und seine Verbindungen sind ausschließlich für diätetische Lebensmittel als Zuckeraustauschstoff zugelassen.
Kennzeichnung: "Künstlicher Süßstoff", gefolgt von der Verkehrsbezeichnung. Bei diätetischen Lebensmitteln: "Diätetisches Lebensmittel mit Süßstoff..."
Mehlbehandlungsmittel
Sie bewirken eine Verbesserung der Backeigenschaften von Mehl, besonders Weizenmehl. Sie sind nicht zu verwechseln mit Mehlbleichmitteln, die bei uns verboten sind.
In Frage kommen. Ascorbinsäure (Vitamin C, E-300) sowie die Eiweißbausteine Cystin, Cystein und Cysteinhydrochlorid.
In Fertigmehlen für Brot können bestimmte Emulgatoren (E-47l) und Verdickungsmittel (E-4l2) als Frischhaltemittel für das Brot enthalten sein; in Fertigmehlen für Kuchen und feine Backwaren auch noch weitere Zusatzstoffe.
Kennzeichnung durch "Mehlbehandlungsmittel" plus Verkehrsbezeichnung.
Modifizierte Stärke
Im Gegensatz zu den physikalisch (z.B. mit Dampf) oder mit Enzymen behandelten Stärken, die als Lebensmittel gelten, gehören die chemisch modifizierten (=veränderten) Stärken zu den Zusatzstofffen.
Mit modifizierter Stärke werden Lebensmittel, z.B. Puddings, angedickt, damit sie später kein Wasser auf der Oberfläche absetzen, auch nicht nach längerer Lagerung, nach Tiefgefrieren und Wiederauftauen. Sie wirkt meist als Verdickungsmittel.
Am meisten wird Distärkephosphat verwendet, eine Verbindung aus Phosphorsäure und Stärke. (Ester mit weniger als 1% Phosphat). Kennzeichnung durch "Modifizierte Stärke", ohne weitere Angaben.
Nitrate und Nitritpökelsalz
Kaliumnitrat (E-252) und Nitritpökelsalz werden Fleisch- und Wurstwaren als Konservierungs- und Umrötungsstoffe zugesetzt.
Natriumnitrat wird außerdem bei manchen Käsesorten und Anchosen verwendet.
Diese Zusatzstoffe verhindern das Wachstum des Bakterienstammes "Clostridium Botulinum", der das für den Menschen tödliche Gift Botulinus erzeugt und hemmen das Wachstum von Salmonellen.
Nitritpökelsalz ist eine Mischung aus Kochsalz mit höchstens 0,5% Natriumnitrit.
NITRIT IST GIFTIG. Deshalb darf reines Nitrit oder Nitritpökelsalz mit einem höheren Anteil als 0,5% Nitrit in keinem fleischverarbeitenden Betrieb vorhanden sein.
Kaliumnitrat, auch Salpeter genannt, darf zum Pökeln von bestimmten Rohwürsten und Schinken verwendet werden. Etwa 95% der Wurstwaren werden heute gepökelt.
Neuere Forschungen haben ergeben, daß aus den Nitriten und bestimmten, in einem Lebensmittel oder sogar dem Körper vorkommenden Stoffen Nitrosamine gebildet werden können, die sich im Tierversuch als krebserregend erwiesen haben. Deshalb wurde der Nitritgehalt von Pökelsalz um 0,1% gesenkt und seine Verwendung eingeschränkt. Versuche, ganz auf Nitritpökelsalz zu verzichten, schlugen bisher fehl. Zwar könnte die Umrötung auch mit anderen Methoden erreicht werden, aberr gegen die Bildung des Botulingiftes in Fleisch- und Wurstwaren gibt es bisher kein sicheres Mittel. In der Zutatenliste steht: "Nitritpökelsalz" oder "Kaliumnitrat".
Phosphate
Sie werden als Verdickungsmittel und Gelierstoffe in gelierten Milcherzeugnissen, Puddings, und Fertiggerichten eingesetzt und verhindern das Verklumpen bestimmter pulvriger Produkte, z.B. Tafelsalz.
Bei der Wurstherstellung werden Phosphate als sogenannte Kutterhilfsmittel zugesetzt. Sie sind heute erforderlich, weil heute nicht mehr wie früher schlachtwarmes, sondern erkaltetes Fleisch verarbeitet werden muß un erhöhen das Wasserbindungsvermögen, verleihen den Erzeugnissen eine höhere Schnittfestigkeit und "verbessern" die Farbe.
Bei der Herstellung von Schmelzkäse dienen sie als Schmelzsalze. In Backtriebmitteln werden sie als Säureträger eingesetzt.
Kennzeichnug mit Klassennamen und Verkehrsbezeichnung oder E-Nummer.
Rauch
Durch Räuchern werden Geschmack, Farbe und Haltbarkeit beeinflußt. Um die aus gesundheitlicher Sicht unerwünschten Begleitstoffe, wie z.B. die Benzpyrene, möglichst gering zu halten, wurde in der fleischverordnung ein Grenzwert von l Mikrogramm 3,4 Benzpyren pro Kg Gesamtprodukt festgesetzt.
Kennzeichnung erfolgt einfach durch "Rauch".
Säuerungsmittel
Zu dieser Klasse gehören Stoffe, die zugesetzt werden, um ein Lebensmittel sauer zu machen.
Im Gegensatz zu den Säureregulatoren sind die Säuerungsmittel selbst Säuren. Häufig verwendet werden:
Genußsäuren: Essigsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Milchsäure. Die Genußsäuren zählen nicht zu den Zusatzstoffen, sondern sind eigene Lebensmittel.
Weiterhin dienen als Säuerungsmittel auch saure Salze und andere sauer wirkende Stoffe, wie die Orthophosphorsäure, die nur für coffeinhaltige Erfrischungsgetränke zugelassen ist.
Kennzeichnung: "Säuerungsmittel".
Säureregulatoren
Sie regeln den Säuerungsgrad eines Lebensmittels. Das geschieht entweder dadurch, daß noch Säure zugegeben wird, um den Säuregehalt zu verstärken, oder daß alkalische Stoffe zugesetzt werden, um den Säuregrad zu senken.
Einige dieser Stoffe sind nur für bestimmte Lebensmittel und in bestimmter Konzentration zugelassen.
Kennzeichnung durch den Klassennamen ohne weitere Angaben. Außer bei Phosphaten, die genannt werden müssen.
Schaumverhüter
Diese werden eingesetzt, wo eine starke Schaumbildung während der Verarbeitung verringert werden soll.
In der Küche benutzt man z.B. einige Tropfen Öl oder etwas Butter, um ein Überkochen zu verhindern. In der Industrie werden ebenfalls Öle, Fette und Fettverbinndungen, wie die Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren (E-471) verwendet.
Kennzeichnung: Mit Klassennamen "Schaumverhüter".
Schmelzsalze
Sie ermöglichen das einwandfreie Schmelzen des Käses bei der Schmelzkäseherstellung, ohne daß einzelne Bestandteile wie Fett und Molke abgesondert werden. Durch unterschiedliche Zusammensetzung der Salze werden den Produkten spezifische Eigenschaften verliehen.
Chemisch betrachtet sind die Schmelzsalze Mono- und Polyphosphate, sowie Verbindungen der Genußsäuren Milch- und Zitronensäure. Schmelzsalz darf nur zur Herstellung von Schmelz- und Kochkäse verwendet werden.
Auch hier reicht die Angabe der Klassenbezeichnung aus, außer bei den Phosphaten.
Schwefeldioxid und schweflige Säure
Schwefeldioxid (E-220) sowie Stoffe, aus denen Schwefeldioxid gebildet wird (schweflige Säure), sind äußerst vielseitig einsetzbar:
Sie wirken desinfizierend, bakterizid, konservierend, bleichend, antioxidativ, enzymhemmend, und farberhaltend.
Schwefeldioxid und schweflige Säure sind nur für bestimmte Lebensmittel in bestimmten Höchstmengen zugelassen. Beispiele:
Trockenobst........l000 - 2000 mg/kg
Trockengemüse...............500 mg/kg
Trockenkartoffeln.............l00 mg/kg
Konfitüre/Bonbons..........5O mg/kg
Die schweflige Säure muß in der Zutatenliste nur dann erscheinen, wenn ihr Anteil mehr als 50mg/kg bzw. Liter beträgt.( ! ! )
Noch eine Ausnahme:
Von diesen Vorschriften nicht erfaßt ist der Gehalt von Schwefeldioxid bzw. schwefliger Säure im WEIN.
Hier werden diese Stoffe dazu eingesetzt, um Fehlgärungen zu vermeiden und den Wein vor Farb- und Geschmacksveränderungen durch Oxidation zu schützen. Ein Teil der schwefligen Säure bleibt im Wein als sogenannte freie schweflige Säure erhalten. Freie schweflige Säure kann zu Kopfschmerzen führen.
Zulassungen von schwefliger Säure im Wein (mg/Liter):
Trockene Rotweine 160
Qualitäts-Schaumwein 200
Ausländischer Likörwein 200
Trockene Weiß-und Roseweine 210
Rotwein über 5g Restzucker 210
Weiß-und Rosewein über 5g Restzucker 260
Weinhaltige Getränke 275
Schaumweine 300
Spätlesen 300
Auslesen 350
Beerenauslesen 400
Weinähnliche Getränke, Obstwein "nur kleine Mengen"
Bei Alkoholika besteht generell keine Pflicht zur Zutatenliste, deswegen auch keine Auflistung des Schwefelgehalts.
Stabilisatoren
Sie verhindern das Entmischen und Absetzen von Stoffen. "Stabilisieren" ist aber kein feststehender Begriff der Lebensmitteltechnologie, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene Funktionen:
Der Verbraucher kann hinter diesen Stoffen im Prinzip Emulgatoren, Verdickungsmittel und Geliermittel erwarten, aber auch Phosphate. Außer bei Phosphaten reicht die Aufführung des Klassennamens "Stabilisatoren" in der Zutatenliste.
Trennmittel
Trennmittel verhindern das Ankleben an Formen und Blechen (Brot) und das Verkleben untereinander (Bonbons)
Ebenso gehören zu den Trennmitteln Stoffe, die die Rieselfähigkeit (z.B. von Speisesalz) erhalten.
Sie müssen in der Zutatenliste mit Klassennamen und genauer Bezeichnung aufgeführt werden.
Überzugsmittel
Sie schützen die Oberfläche von stuckigen Lebensmitteln vor dem Austrockenen und vor Aromaverlusten.
Es sind hauptsächlich Wachse und Harze, die warm flüssig aufgetragen (sprühen oder tauchen) werden und beim Erkalten einen festen, elastischen Oberflächenfilm bilden.
Zu den Lebensmitteln, die mit einem solchen Film versehen werden durfen, gehören Zitrusfruchte, Korinthen und Zuckerwaren, sowie bestimmte Käsearten und Wurstwaren. Rohwürste dürfen mit Talkum Überzogen werden, einige Käsearten auch mit Kunststoffen. Sie müssen dann mit dem Hinweis "Kunststoffuberzug nicht zum Verzehr geeignet" gekennzeichnet sein.
Zitrusfrüchte mussen mit dem Hinweis "gewachst" gekennzeichnet werden. (Nicht mehr, wie früher, mit "Schale nicht zu Verzehr geeignet"). Ansonsten müssen Klassenname und Stoffbezeichnung in der Zutaten-Liste stehen.
Verdickungsmittel
Sie werden dort beigemengt, wo eine sämige Konsistenz erwunscht ist: In Suppen, Soßen, Desserts, Fullungen, Cremes usw. Verwendet werden:
ALGINSÄURE (E-400) UND ALGINATE (E-401 BIS 4O5), AGAR-AGAR (E-406), UND CARRAGEENE (E-407). Sie alle werden aus Algen extrahiert. Man setzt sie als Pudding, Eis und Eiscreme, Milcherzeugnissen und Bäckereiprodukten zu.
TRAGANTH (E-413) und GUMMI-ARABICUM (E-414) stammen aus dem Harz von Sträuchern und werden in der Konditorei benutzt.
JOHANNISBROT- (E-410) und GUARKERNMEHL (E-412) werden aus dem Samen der Hülsenfruchte gewonnen und z.B. als Bindemittel in Fertiggerichten sowie als Stabilisatoren für Sahne, Eis und Eiscremes sowie als Frischhaltemittel in Brot und Backwaren eingesetzt.
PEKTINE (E-440) kommen in der Natur im Obst vor. Zusammen mit Wasser, Zucker und Säure bilden sie ein festes Gel und geben Konfituren, Gelees, Milcherzeugnissen und Konditoreiprodukten die entsprechende Konsistenz.Darüberhinaus können auch Modifizierte Stärke, und Phosphate (bei Eiweiß) als Verdickungsmittel eingesetzt werden.
Außer den Phosphaten brauchen die Verdickungsmittel nur unter ihrer Klassenbezeichnung in der Zutatenliste aufgeführt werden.
VERZEICHNIS DER ZUSATZSTOFFE IN DER REIHENFOLGE IHRER E-NUMMERN
Farbstoffe:
100 Kurkumin Naturfarbstoff orangegelb
101 Lactoflavin,Riboflavin Vitamin B2 gelb
101a Riboflavin-5-Phosphat Dito.
102 Tartrazin synth.Azofarbst.gelb
104 chinolingelb synthetisch
110 Gelborange S synth.Azofarbst.
120 Echtes Karmin,Karminsäure Naturfarbstoff rot
122 Azorubin synth. Azofarbst.rot
123 Amaranth synth. Azofarbst.rot
124 Cochenillerot A synth.Azofarbst.rot
127 Erythrosin synth.rot
131 Patentblau V synth.Triphenylmethanfarbstoff blauviolett
132 Indigotin I,Indigokarmin synth. blau
140 Chlorophyll Naturfarbstoff Blattgrün
141 Kupferverbdg.v.Cholorphyll gekupfertes Blattgrün
142 BrillantsäuregrünBS,Lisamingrün synth.Triphenylfarbst.
150 Zuckerkulör gebrannter Zucker braun
151 BrillantschwarzBN synth.Azofarbst.
153 Carbo medicinalis vegetabilis Holzkohle schwarz
160a Beta-Carotin Pro-VitaminA,naturidentisch hergestellt, orangegelb
160a Alpha-Carotin, Gamma-Carotin natürlich
160b Bixin,Norbixin natürlich aus Samen gelb bis pfirsichgelb
160c Capsanthin,Capsorubin aus Paprika,orangerot
160d Lycopin aus Tomatenschalen,rot
160e Beta-Apo-8'carotinal naturidentisch,orangerot
160f Beta-Apo-8'Carotinsäureethylester Ester vom E-l60, orangerot bis gelb
161 Xanthophylle Blutenfarbstoffe
162 Beetenrot,Betanin aus roter Beete, rotviolett
163 Anthocyane aus Rotwein-Trestern,rot,blau,braun
170 Calciumcarbonat Kreide,Kalk,weiß
171 Titandioxid weißes Farbpigment
172 Eisenoxide und -hydroxide gelbe,rote,schwarze Pigmente
173 Aluminium inertes Metall-Pigment
174 Silber Dito.
175 Gold Dito.
180 RubinpigmentBK,LitholrubinBK rot für Käserinde
Konservierungsstoffe:
200 Sorbinsäure
201 Natriumsorbat Salz der Sorbinsäure
202 Kaliumsorbat Dito.
203 Calciumsorbat Dito.
210 Benzoesäure
211 Natriumbenzoat Salz der Benzoesäure
212 Kaliumbenzoat Dito.
214 Calciumbenzoat Dito.
214 p-Hydroxibenzoesäureethylester als PHB Ester bezeichnet
215 p-Hydroxibenzoesäureethylester,Natriumverbdg. Dito.
216 p-Hydroxibenzoesäure n-propylester Dito.
217 p-Hydroxibenzoesäure n-propylester,Natriumverbdg. Dito.
218 p-Hydroxibenzoesäuremethylester Dito.
219 p-Hydroxibenzoesäuremethylester,Natriumverbdg. Dito.
220 Schwefeldioxid schweflige Säure
221 Natriumsulfit Salz der schwefl.Säure
222 Natriumhydrogensulfit Dito.
223 Natriumdisulfit Dito.
224 Kaliumdisulfit Dito.
226 Calciumsulfit Dito.
227 Calciumhydrogensulfit Dito.
230 Biphenyl, Diphenyl nur für Zitrus-und Bananenschalen
231 Orthophenylphenol
232 Natriumorthophenylphenolat Dito.
233 Thiabendazol Dito.
236 Ameisensäure
237 Natriumformat Salz der Ameisensäure
238 Calciumformat Dito.
250 Natriumnitrit für Nitritpökelsalz
251 Natriumnitrat Salpeter
252 Kaliumnitrat Dito.
260 Essigsäure im Essig
261 Kaliumacetat Salz der Essigsäure
262 Natriumdiacetat Dito.
Natriumacetat Dito.
263 Calciumacetat Dito.
270 Milchsäure mikrobiolog.hergest.
280 Propionsäure nur für Brot
281 Natriumpropionat Salz der Propionsäure
282 Calciumpropionat Dito.
283 Kaliumpropionat Dito.
290 Kohlendioxid Kohlensäure gasförmig
296 L-Apfelsäure naturident.Fruchtsäure
DL-Apfelsäure Dito.
297 Fumarsäure Dito.
Antioxidatien
300 L-Ascorbinsäure Vitamin C
301 Natrium-L-ascorbat Verbindung der Ascorbins.
302 Calcium-L-ascorbat Dito.
304 6-Palmitol-L-ascorbinsäure Dito.
306 natürliche Tocopherolextrakte Vitamin E
307 synth.Alpha-Tocopherol Dito.
308 synth.Gamma-Tocopherol Dito.
309 synth.Delta-Tocopherol Dito.
310 Propylgallat Verbindung d. Gallussäure
311 Octylgallat Dito.
312 Dodecylgallat Dito.
320 Butylhydroxianisol BHA
321 Butylhydroxitoluol BHT
Emulgatoren
322 Lecithine natürlich aus Speisefett
Säureregulatoren, Säurerungsmittel:
325 Natriumlactat Salz der Milchsäure
326 Kaliumlactat Dito.
327 Calciumlactat Dito.
330 Citronensäure mikrobiol.hergest.
331 Natriumcitrat Salz der Citronensäure
332 Kaliumcitrat Dito.
333 Calciumcitrat Dito.
334 L(+)Weinsäure aus Weinrückständen
335 Natriumtartrat Salz der Weinsäure
336 Kaliumtartrat Dito.
337 Natrium-Kaliumtartrat Dito.
338 Orthophosphorsäure nur in Cola-Getränken
339 Natriumorthophosphat Phosphat,Salz der Orthophosphorsäure
340 Kaliumorthophosphat Dito.
341 Calciumorthophosphat Dito.
343 Magnesiumorthophosphat Dito.
350 Natriummalat Salz der Apfelsäure
351 Kaliummalat Dito.
352 Calciummalat Dito.
353 Metaweinsäure Verbindung der Weinsäure
354 Calciumtartrat Dito.
355 Adipinsäure für Kochsalz-Ersatz
363 Bernsteinsäure synth.Fruchtsäure
375 Nicotinsäure Vitamin B
Verdickungsmittel
400 Alginsäure aus Algen gewonnen
401 Natriumalginat Verbindung der Alginsäure
402 Kaliumalginat Dito.
403 Ammoniumalginat Dito.
404 Calciumalginat Dito.
405 Propylenglykolalginat Dito.
407 Agar-Agar a us Algen gewonnen
410 Johannisbrotkernmehl aus Samen tropischer Früchte
412 Guarkernmehl Dito.
413 Traganth aus Harzen tropischer Sträucher
414 Gummi arabicum Dito.
415 Xanthan mikrobiologisch aus Zucker hergestellt
Feuchthaltemittel und Zuckeraustauschstoffe:
420 Sorbit Zuckeralkohol
42l Mannit Dito.
422 Glycerin Dito.
Geliermittel:
440 Pektin, amidiertes Pektin Gelierstoff aus Äpfeln und Citrusschalen
Säureregulatoren:
442 Ammoniumsalz der Prophatidsäure Emulgator f.Schokolade
450a Natrium-u.Kalium-Diphosphate kettenförmige Phosphate
450b Natrium-u.Kalium-Triphosphate Dito.
450c Natrium-u.Kalium-Polyphosphate Dito.
Verdickungsmittel:
460 Mikrokristalline Cellulose aus Holz gewonnen
461 Methylcellulose Verbindungen mit E-460
466 Carboximethylcellulose Dito.
Emulgatoren:
470 Na,Ka,Ca-Salze der Speisefettsäuren aus Speisefetten
471 Mono-u.Diglyceride der Speisefettsäuren Dito.
472 Mono-u.Diglyceride der Speisefettsäuren verestert mit: Verbindungen von E-471
472a Essigsäure Dito.
472b Milchsäure Dito.
472c Citronensäure Dito.
472d Weinsäure Dito.
472e Monoacetyl-und Diacetyl- Weinsäure Dito.
475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren Dito.Säureregulatoren:
500 Natriumkarbonate, Soda Salz der Kohlensäure
501 Kaliumkarbonat (Pottasche) Dito.
503 Ammoniumkarbonat(Hirschhornsalz Dito.
504 Magnesiumcarbonat Dito.
507 Salzsäure
508 Kaliumchlorid Salz der Salzsäure
509 Calciumchlorid Dito.
510 Ammoniumchlorid(Salmiak) Dito.
511 Magnesiumchlorid Dito.
513 Schwefelsäure
514 Natriumsulfat(Glaubersalz) Salz der Schwefelsäure
515 Kaliumsulfat Dito.
516 Calciumsulfat(Gips) Dito.
520 Aluminiumsulfat Dito.
523 Aluminiumammonsulfat Dito.
524 Natriumhydroxid Laugen zum Entsäuern
525 Kaliumhydroxid Dito.
526 Calciumhydroxid Dito.
527 Ammoniumhydroxid(Ammoniak) Dito.
528 Magnesiumhydroxid Dito.
529 Calciumoxid (gebrannter Kalk) Dito.
530 Magnesiumoxid Dito.
Trennmittel:
535 Natriumhexacyanferrat(II) gelbes Blutlaugensalz,verbessert
536 Kaliumhexacyanoferrat(II) die Reiselfähigkeitvon Speisesalz
540 Dicalciumdiphosphat Salz der Phosphorsäure
543 Calciumnatriumpolyphosphat Dito.
544 Calciumpolyphosphat
550 Natriumsilikat(Wasserglas) verhindert Verklumpen
551 Kieselsäure,Siliziumdioxid Dito.
552 Calciumsilicat Dito.
553a Magnesiumsilicat Dito.
553b Talkum Dito.
554 Aluminiumsilicat Dito.
558 Bentonit Dito.
570 Stearinsäure Dito.
572 Magnesiumstearat Dito.
Säuerungsmittel, Säureregulatoren:
574 Gluconsäure
575 Glucono-delta-lacton
576 Natriumgluconat
577 Kaliumgluconat
578 Calciumgluconat
579 Eisengluconat zum Schwärzen von Oliven
Geschmacksverstärker:
620 Glutaminsäure Glutamat, Würzmittel
621 Natriumglutamat Dito.
622 Kaliumglutamat Dito.
623 Calciumglutamat Dito.
625 Magnesiumglutamat Dito.
627 Natriumguanylat für Würzmittel
628 Kaliumguanylat Dito.
631 Natriuminosinat Dito.
632 Kaliuminosinat Dito.
636 Maltol
637 Ethylmaltol
Trenn- und Überzugsmittel
901 Bienenwachs Trennmittel für Gebäck, Über-
902 Candellilawachs zugsmittel fur sußwaren und
903 Carnaubawachs Kaumassen
904 Schellack Dito.
905 Paraffinöl, Hartparaffin Dito.
906 Benzoe-Harz Dito.
907 Mikrokristalline Wachse Dito.
913 Wollfett Dito.
915 Glycerin- und Pentaerythrit- Dito.
Ester des Kolophoniums
Mehlbehandlungsmmittel:
920 L-Cystein, Mehlverbesserer
L-Cysteinhydrochlorid Dito.
921 L-Cystin Dito.
Wasserbehandlungsmittel:
925 Chlor zur Trinkwasseraufbereitung
926 Chlordioxid Dito.
LITERATUR:
Lebensmittelrecht, Beck'sche Textausgaben (2 Bände) .
Borneff, Joachim: Hygiene, 4.Auflage Stuttgart 1982
Klein,Rabe,Weiß: Neues Lebensmittel-Kennzeichnungsrecht. Texte mit amtlicher Begründung. Hamburg.
Kühn,Ragotzky: Die Neuordnung des Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts. Fertigpackungspraxis7,
Hamburg 1982.
Lindner, Ernst: Toxikologie der Nahrungsmittel, Stuttgart 1979.
Martell, Weber: Das neue Kennzeichnungsrecht fur Lebensmittel, Bonn, 1982.
AID-Verbraucherdienst: Die Zutatenliste. Bonn, 1987.
Vorliegender Text basiert im wesentlichen auf der letzgenannten Broschüre des AID-Verbraucherdienstes. Das Heft, sowie andere interessante Broschüren, kann gegen eine kleine Unkostengebuhr angefordert werden bei: Auswertungs- und Informationsdienst fur Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e.V.
Postfach 20 0l 53
5300 Bonn 2.